Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

siehe dazu Dienst im Bürgernetz


Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hat mit dem Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3 die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt.

Die nationalen Bestimmungen bezüglich Gemeindesteuer IMU und TASI finden rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 im Landesgebiet keine Anwendung mehr. 

Der Gemeinderat von Rasen-Antholz hat in seiner Sitzung vom 23.03.2023 die Verordnung über die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS geändert, sowie die Steuersätze und Freibeträge festgelegt.

Die Steuerpflichtigen mit korrekten Immobilienpositionen erhalten von der Gemeinde gegen Ende Mai die ausgefüllten Formulare F24 und die entsprechende Berechnungsübersicht. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Mitarbeiterin des Gemeindesteueramtes.

Telefonnummern 0474 496902 

Weitere Detailinformationen und Formulare finden Sie hier: GIS - Informationen und Formulare 

Zuständig

DEU