Bauamt

Das Bauamt ist zuständig für:

A) Privates und öffentliches Bauwesen:

  • Baukonzessionen
  • Benützungsgenehmigung
  • Bauermächtigungen
  • Bagatelleingriffe
  • Ansuchen für die Anbringung eines Hinweis-/Werbeschildes
  • Ansuchen gefördeter Wohnbau
  • Urbanistik
  • Vidimierung der Teilungspläne
  • Urbanistische Zweckbestimmungen
  • Bauleitplan

B) Geförderter Wohnbau

  • Ansuchen geförderter Wohnbau

C) Raumordnung

  • Urbanistische Zweckbestimmungen
  • Bauleitplan

D) Verordnungen im Bereich Bauwesen und Hygiene

E) Gebühren: Besetzung des öffentlichen Grundes

F) Enteignung


 

Themen

Zuständigkeiten

Das Bauamt ist zuständig für:

A) Privates und öffentliches Bauwesen:

  • Baukonzessionen
  • Benützungsgenehmigung
  • Bauermächtigungen
  • Bagatelleingriffe
  • Ansuchen für die Anbringung eines Hinweis-/Werbeschildes
  • Ansuchen gefördeter Wohnbau
  • Urbanistik
  • Vidimierung der Teilungspläne
  • Urbanistische Zweckbestimmungen
  • Bauleitplan

B) Geförderter Wohnbau

  • Ansuchen geförderter Wohnbau

C) Raumordnung

  • Urbanistische Zweckbestimmungen
  • Bauleitplan

D) Verordnungen im Bereich Bauwesen und Hygiene

E) Gebühren: Besetzung des öffentlichen Grundes

F) Enteignung


 

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

GemeindesekretärIn

Verwaltungsbereich

Lageplan

NIEDERRASNER STRAßE 35, 39030 RASEN ANTHOLZ
Raum: Rathaus - 1. Stock

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Rasen-Antholz

NIEDERRASNER STRAßE 35, 39030 RASEN ANTHOLZ

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.03.2024, 09:38 Uhr